Ein Großvater spricht mit seinem Enkel über Erbe und Testament.

Sicher.
Selbstbestimmt. 

Infos und Tipps zum Thema
rechtliche Vorsorge. 

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Wenn alle mitreden, sollten Sie
das letzte Wort behalten.  

Beim Thema Vorsorge denken viele an ihre Gesundheit oder an Probleme, mit denen sie erst im Alter konfrontiert sein werden. Neben der Gesundheits- und Altersvorsorge wird die rechtliche Vorsorge dabei oft vergessen. Ein nicht weniger wichtiges Thema, mit dem man sich früh genug auseinandersetzen muss.


Auch wenn Sie momentan gesund und voll handlungsfähig sind, können unvorhergesehene Ereignisse dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen alleine zu treffen oder Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Deshalb ist es sinnvoll, schon frühzeitig rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder eines Testaments. Durch rechtliche Vorsorge können die eigenen Wünsche und Vorstellungen so berücksichtigt werden, dass diese auch im Fall des Falles noch gelten.

Testament

Was ist ein Testament?

 

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen können, wem Sie das zum Zeitpunkt Ihres Todes vorhandene Vermögen hinterlassen wollen. Ihr Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. In einem Notariat ihrer Wahl setzt ein:e Notar:in das Testament für Sie auf und klärt dabei Fragen wie:

  • Wen möchte ich nach meinem Tod berücksichtigen?
  • Möchte ich schon vorab Dinge weitergeben, wie beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung?
  • Wie sind meine Familienverhältnisse?
  • Möchte ich einzelne Gegenstände an jemand Bestimmten weitergeben?
  • Sind Pflichtteile zu berücksichtigen?

Was passiert, wenn ich kein Testament habe? 

Wurde kein Testament errichtet, tritt nach einem Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Sie richtet sich danach, ob der:die Verstorbene eine:n Ehepartner:in oder eingetragene:n Partner:in hinterlässt, und danach, ob und wie viele Kinder er oder sie hinterlässt. Nur wenn keine Ehegatten oder eigentragene Partner, Eltern und Nachkommen vorhanden sind, werden weitere Angehörige berücksichtigt. Moderne Lebenssituationen wie beispielsweise Patchworkfamilien oder Partnerschaften verlangen aber oftmals eine Änderung in dieser Abfolge. Hier wird ein Testament zur Erbregelung nötig. Ein:e Notar:in kann Ihnen helfen, die ideale Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden.

 

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung in einem Notariat.

Eine Tochter lacht mit ihrer Mutter weil sie beim Notar rechtlich vorgesorgt haben.

Darauf müssen Sie beim Aufsetzen Ihres Testaments achten.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, ihr Testament selbst aufzusetzen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:

Formulierung: Es ist wichtig, dass Ihr Testament in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst wird. Die darin verfügten Anordnungen müssen rechtlich zulässig sein. So sollen Missverständnisse darüber, was mit ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passieren soll, vermieden werden. Ebenso sollten Sie genau wissen, über wie viel Vermögen Sie verfügen und wie dieses verteilt werden soll. Mit unserem Testament-Check können Sie überprüfen, ob Sie wichtige Punkte bedacht haben. 

Legalität: Damit Ihr Testament gültig ist, müssen bestimmte formelle Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass das Testament von Ihnen eigenhändig verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben werden muss. Wichtig ist jedoch, dass die aktuell gültigen Gesetze berücksichtigt werden. Es ist empfehlenswert, sich hier Rechtsberatung – etwa bei einer Notarin bzw. einem Notar – zu holen.  

Verpflichtungen: Wenn Sie bestimmte Verpflichtungen haben, wie zum Beispiel Kreditrückzahlungen oder Unterhaltsverpflichtungen, ist es wichtig, dass diese ebenfalls im Testament berücksichtigt werden. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass mit diesen Verpflichtungen auch nach Ihrem Tod korrekt umgegangen wird.

Vorsicht bei Vorlagen: Vertrauen Sie nicht blind auf Vorlagen, die Sie im Internet finden. Die Seriosität der Quellen solcher Vorlagen ist schwer zu beurteilen, die Muster können fehlerhaft sein und könnten dazu führen, dass Ihr Testament als nicht-gültig betrachtet werden kann

Errichtung & Verwahrung: Ein Testament kann grundsätzlich von jedem selbst verfasst werden, es ist allerdings empfehlenswert, es bei einem Notar bzw. einer Notarin aufsetzen zu lassen. Im Notariat kann dafür gesorgt werden, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden, damit das Testament auch sicher rechtsgültig ist und den aktuellen Gesetzen sowie Ihren Wünschen entspricht. 

Ebenso ist es ratsam, Ihr Testament registrieren und verwahren zu lassen, anstatt es zuhause aufzubewahren. Auch handschriftliche Testamente können registriert und im Notariat verwahrt werden. So stellt man sicher, dass es im Todesfall sicher noch gefunden und ausgeführt wird.

Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie zum Beispiel einer Krankheit oder eines Unfalls, eine Vertrauensperson (den:die sogenannte Vorsorgebevollmächtigte:n) zu benennen, der oder die für Sie entscheiden kann, wenn Sie selbst nicht (mehr) dazu in der Lage sind.


Im Alltag begegnen einem viele Rechtsverhältnisse wie etwa Miet-, Dienst- oder Handyverträge, Überweisungen und vieles mehr. Sollten Sie selbst jedoch durch einen Unfall, Demenz oder sonstige Erkrankung plötzlich nicht mehr in der Lage sein, solche Entscheidungen zu treffen, muss eine Vertrauensperson bestimmt werden, die diese Angelegenheiten für Sie übernimmt und gegebenenfalls Verträge ändern oder kündigen kann. Diese Person ist allerdings nicht – wie viele denken – automatisch der: die (Ehe)Partner:in oder jemand aus dem gemeinsamen Haushalt. Wurde keine rechtliche Vorsorge getroffen, wird in diesem Fall von einem Gericht eine Erwachsenenvertretung gestellt. Wer das nicht möchte, sollte vorab eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar bzw. einer Notarin errichten.


Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht 

In der Vorsorgevollmacht kann nicht nur festgelegt werden, wer rechtliche Angelegenheiten für Sie übernimmt. Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben auf mehrere Vertreter:innen aufzuteilen, also einzelne Personen nur für bestimmte Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Ebenfalls kann hier festgelegt werden, dass Ihr:e Vertreter:in vor einer Entscheidung mit bestimmten Experten:innen sprechen muss. Die Vorsorgevollmacht wird nach Errichtung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen.

 

Grenzen der Vorsorgevollmacht

Der oder die gewählte Vertreter:in kann nicht in Ihre höchstpersönlichen Rechte eingreifen. Das heißt, dass etwa weder ein Testament in Ihrem Namen verfasst noch Sie selbst verheiratet werden können. Ihre gewählte Vertretung kann auch nur dann in Ihrem Namen handeln, wenn er:sie auch die nötigen Zugänge wie Kontodaten oder Schlüssel hat.

 

Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?

Die Vorsorgevollmacht wird wirksam, wenn der Verlust der Entscheidungsfähigkeit ärztlich bestätigt ist. Sollte sich der Zustand der betroffenen Person jedoch wieder ändern, kann die Vorsorgevollmacht jederzeit wieder aufgehoben werden. 

Patientenverfügung

Entscheidungen über das eigene Leben sollten in der eigenen Hand liegen. Mit dem oder der Notar:in Ihres Vertrauens und einer maßgeschneiderten Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für den Ernstfall genau festhalten. 

 

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten

Krankheitssituation bestimmte medizinische, lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden sollen. Verfasst wird sie unter Beiziehung eines Arztes bzw. einer Ärztin und Ihrer:m Notar:in, Rechtsanwält:in oder durch rechtskundige Mitarbeiter der Patientenvertretung. Nach Errichtung wird die Patientenverfügung in das Patientenverfügungsregister (PatVR) eingetragen und ist danach acht Jahre lang gültig.

 

Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung sind geeignet, um medizinische Angelegenheiten zu regeln, sie unterscheiden sich aber in ihrer Wirkungsweise. Bei einer Patientenverfügung richten Sie eine direkte Anordnung an den Arzt oder die Ärztin, welche Behandlungen er oder sie nicht vornehmen darf. Die Patientenverfügung ist acht Jahre lang verbindlich und müsste folglich nach acht Jahren erneuert werden. Bei der Vorsorgevollmacht werden keine direkten Anordnungen an den Arzt oder die Ärztin gegeben, sondern die Vollmachtnehmer:innen müssen die medizinischen Entscheidungen mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen. Ein Notar oder eine Notarin kann Ihnen bei der Frage helfen, ob eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht in Ihrer Situation sinnvoller für Sie ist. Vereinbaren Sie hierzu einfach ein kostenloses Erstberatungsgespräch in einem Notariat in Ihrer Nähe.

Welche Formen der Patientenverfügung gibt es?

Es gibt dabei zwei Arten der Patientenverfügung: die verbindliche und die sonstige. Für eine verbindliche Patientenverfügung braucht es im Vorfeld eine ärztliche Aufklärung und im Anschluss wird sie schriftlich, mit Datumsangabe, errichtet. Diese Form ist für behandelnde Ärzte verpflichtend. Eine sonstige Patientenverfügung hingegen dient nur als Richtlinie zur Behandlung. Egal, für welche Form Sie sich entscheiden: Ihr:e Notar:in berät Sie umfassend – damit Ihr Leben in Ihren Händen bleibt.


Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung sind geeignet, um medizinische Angelegenheiten zu regeln, sie unterscheiden sich aber in ihrer Wirkungsweise. Bei einer Patientenverfügung richten Sie eine direkte Anordnung an den Arzt oder die Ärztin, welche Behandlungen er oder sie nicht vornehmen darf. Die Patientenverfügung ist acht Jahre lang gültig und müsste nach Ablauf dieser Zeit folglich Jahren erneuert werden. Bei der Vorsorgevollmacht werden keine direkten Anordnungen an den Arzt oder die Ärztin gegeben, sondern die Vollmachtnehmer:innen müssen die medizinischen Entscheidungen mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen. Ein Notar oder eine Notarin kann Ihnen bei der Frage helfen, welches Vorsorgeinstrument für Ihre individuelle Situation besser geeignet ist. Vereinbaren Sie hierzu einfach ein kostenloses Erstberatungsgespräch in einem Notariat in Ihrer Nähe.

Ein Großvater spricht mit seinem Enkel über Erbe und Testament.

Sicher.
Selbstbestimmt.

Infos und Tipps zum Thema
rechtliche Vorsorge.

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sollten Sie
das letzte
Wort behalten. 
 

Beim Thema Vorsorge denken viele an ihre Gesundheit oder an Probleme, mit denen sie erst im Alter konfrontiert sein werden. Neben der Gesundheits- und Altersvorsorge wird die rechtliche Vorsorge dabei oft vergessen. Ein nicht weniger wichtiges Thema, mit dem man sich früh genug auseinandersetzen muss.


Auch wenn Sie momentan gesund und voll handlungsfähig sind, können unvorhergesehene Ereignisse dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen alleine zu treffen oder Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Deshalb ist es sinnvoll, schon frühzeitig rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder eines Testaments. Durch rechtliche Vorsorge können die eigenen Wünsche und Vorstellungen so berücksichtigt werden, dass diese auch im Fall des Falles noch gelten.

Testament   

Was ist ein Testament?

 

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen können, wem Sie das zum Zeitpunkt Ihres Todes vorhandene Vermögen hinterlassen wollen. Ihr Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. In einem Notariat ihrer Wahl setzt ein:e Notar:in das Testament für Sie auf und klärt dabei Fragen wie:

  • Wen möchte ich nach meinem Tod berücksichtigen?

  • Möchte ich schon vorab Dinge weitergeben, wie beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung?

  • Wie sind meine Familienverhältnisse?

  • Möchte ich einzelne Gegenstände an jemand Bestimmten weitergeben?

  • Sind Pflichtteile zu berücksichtigen?

 

Was passiert, wenn ich kein Testament habe? 

Wurde kein Testament errichtet, tritt nach einem Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Sie richtet sich danach, ob der:die Verstorbene eine:n Ehepartner:in oder eingetragene:n Partner:in hinterlässt, und danach, ob und wie viele Kinder er oder sie hinterlässt. Nur wenn keine Ehegatten oder eigentragene Partner, Eltern und Nachkommen vorhanden sind, werden weitere Angehörige berücksichtigt. Moderne Lebenssituationen wie beispielsweise Patchworkfamilien oder Partnerschaften verlangen aber oftmals eine Änderung in dieser Abfolge. Hier wird ein Testament zur Erbregelung nötig. Ein:e Notar:in kann Ihnen helfen, die ideale Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden.

 

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung in einem Notariat.

Ein Großvater spricht mit seinem Enkel über Erbe und Testament.

Darauf müssen Sie beim Aufsetzen Ihres Testaments achten.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, ihr Testament selbst aufzusetzen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:

Es ist wichtig, dass Ihr Testament in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst wird. Die darin verfügten Anordnungen müssen rechtlich zulässig sein. So sollen Missverständnisse darüber, was mit ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passieren soll, vermieden werden. Ebenso sollten Sie genau wissen, über wie viel Vermögen Sie verfügen und wie dieses verteilt werden soll. Mit unserem Testament-Check können Sie überprüfen, ob Sie wichtige Punkte bedacht haben.  


Damit Ihr Testament gültig ist, müssen bestimmte formelle Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass das Testament von Ihnen eigenhändig verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben werden muss. Wichtig ist jedoch, dass die aktuell gültigen Gesetze berücksichtigt werden. Es ist empfehlenswert, sich hier Rechtsberatung – etwa bei einer Notarin bzw. einem Notar – zu holen.   


Wenn Sie bestimmte Verpflichtungen haben, wie zum Beispiel Kreditrückzahlungen oder Unterhaltsverpflichtungen, ist es wichtig, dass diese ebenfalls im Testament berücksichtigt werden. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass mit diesen Verpflichtungen auch nach Ihrem Tod korrekt umgegangen wird.


Vertrauen Sie nicht blind auf Vorlagen, die Sie im Internet finden. Die Seriosität der Quellen solcher Vorlagen ist schwer zu beurteilen, die Muster können fehlerhaft sein und könnten dazu führen, dass Ihr Testament als nicht-gültig betrachtet werden kann. 


Ein Testament kann grundsätzlich von jedem selbst verfasst werden, es ist allerdings empfehlenswert, es bei einem Notar bzw. einer Notarin aufsetzen zu lassen. Im Notariat kann dafür gesorgt werden, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden, damit das Testament auch sicher rechtsgültig ist und den aktuellen Gesetzen sowie Ihren Wünschen entspricht. Ebenso ist es ratsam, Ihr Testament registrieren und verwahren zu lassen, anstatt es zuhause aufzubewahren. Auch handschriftliche Testamente können registriert und im Notariat verwahrt werden. So stellt man sicher, dass es im Todesfall sicher noch gefunden und ausgeführt wird.

Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie zum Beispiel einer Krankheit oder eines Unfalls, eine Vertrauensperson (den:die sogenannte Vorsorgebevollmächtigte:n) zu benennen, der oder die für Sie entscheiden kann, wenn Sie selbst nicht (mehr) dazu in der Lage sind.


Im Alltag begegnen einem viele Rechtsverhältnisse wie etwa Miet-, Dienst- oder Handyverträge, Überweisungen und vieles mehr. Sollten Sie selbst jedoch durch einen Unfall, Demenz oder sonstige Erkrankung plötzlich nicht mehr in der Lage sein, solche Entscheidungen zu treffen, muss eine Vertrauensperson bestimmt werden, die diese Angelegenheiten für Sie übernimmt und gegebenenfalls Verträge ändern oder kündigen kann. Diese Person ist allerdings nicht – wie viele denken – automatisch der: die (Ehe)Partner:in oder jemand aus dem gemeinsamen Haushalt. Wurde keine rechtliche Vorsorge getroffen, wird in diesem Fall von einem Gericht eine Erwachsenenvertretung gestellt. Wer das nicht möchte, sollte vorab eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar bzw. einer Notarin errichten.


Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht 

In der Vorsorgevollmacht kann nicht nur festgelegt werden, wer rechtliche Angelegenheiten für Sie übernimmt. Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben auf mehrere Vertreter:innen aufzuteilen, also einzelne Personen nur für bestimmte Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Ebenfalls kann hier festgelegt werden, dass Ihr:e Vertreter:in vor einer Entscheidung mit bestimmten Experten:innen sprechen muss. Die Vorsorgevollmacht wird nach Errichtung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen.

 

Grenzen der Vorsorgevollmacht

Der oder die gewählte Vertreter:in kann nicht in Ihre höchstpersönlichen Rechte eingreifen. Das heißt, dass etwa weder ein Testament in Ihrem Namen verfasst noch Sie selbst verheiratet werden können. Ihre gewählte Vertretung kann auch nur dann in Ihrem Namen handeln, wenn er:sie auch die nötigen Zugänge wie Kontodaten oder Schlüssel hat.

 

Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?

Die Vorsorgevollmacht wird wirksam, wenn der Verlust der Entscheidungsfähigkeit ärztlich bestätigt ist. Sollte sich der Zustand der betroffenen Person jedoch wieder ändern, kann die Vorsorgevollmacht jederzeit wieder aufgehoben werden. 

Patientenverfügung

Entscheidungen über das eigene Leben sollten in der eigenen Hand liegen. Mit dem oder der Notar:in Ihres Vertrauens und einer maßgeschneiderten Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für den Ernstfall genau festhalten. 

 

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten

Krankheitssituation bestimmte medizinische, lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden sollen. Verfasst wird sie unter Beiziehung eines Arztes bzw. einer Ärztin und Ihrer:m Notar:in, Rechtsanwält:in oder durch rechtskundige Mitarbeiter der Patientenvertretung. Nach Errichtung wird die Patientenverfügung in das Patientenverfügungsregister (PatVR) eingetragen und ist danach acht Jahre lang gültig.

 

Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung sind geeignet, um medizinische Angelegenheiten zu regeln, sie unterscheiden sich aber in ihrer Wirkungsweise. Bei einer Patientenverfügung richten Sie eine direkte Anordnung an den Arzt oder die Ärztin, welche Behandlungen er oder sie nicht vornehmen darf. Die Patientenverfügung ist acht Jahre lang verbindlich und müsste folglich nach acht Jahren erneuert werden. Bei der Vorsorgevollmacht werden keine direkten Anordnungen an den Arzt oder die Ärztin gegeben, sondern die Vollmachtnehmer:innen müssen die medizinischen Entscheidungen mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen. Ein Notar oder eine Notarin kann Ihnen bei der Frage helfen, ob eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht in Ihrer Situation sinnvoller für Sie ist. Vereinbaren Sie hierzu einfach ein kostenloses Erstberatungsgespräch in einem Notariat in Ihrer Nähe.

Welche Formen der Patientenverfügung gibt es?

Es gibt dabei zwei Arten der Patientenverfügung: die verbindliche und die sonstige. Für eine verbindliche Patientenverfügung braucht es im Vorfeld eine ärztliche Aufklärung und im Anschluss wird sie schriftlich, mit Datumsangabe, errichtet. Diese Form ist für behandelnde Ärzte verpflichtend. Eine sonstige Patientenverfügung hingegen dient nur als Richtlinie zur Behandlung. Egal, für welche Form Sie sich entscheiden: Ihr:e Notar:in berät Sie umfassend – damit Ihr Leben in Ihren Händen bleibt.


Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung sind geeignet, um medizinische Angelegenheiten zu regeln, sie unterscheiden sich aber in ihrer Wirkungsweise. Bei einer Patientenverfügung richten Sie eine direkte Anordnung an den Arzt oder die Ärztin, welche Behandlungen er oder sie nicht vornehmen darf. Die Patientenverfügung ist acht Jahre lang gültig und müsste nach Ablauf dieser Zeit folglich Jahren erneuert werden. Bei der Vorsorgevollmacht werden keine direkten Anordnungen an den Arzt oder die Ärztin gegeben, sondern die Vollmachtnehmer:innen müssen die medizinischen Entscheidungen mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen. Ein Notar oder eine Notarin kann Ihnen bei der Frage helfen, welches Vorsorgeinstrument für Ihre individuelle Situation besser geeignet ist. Vereinbaren Sie hierzu einfach ein kostenloses Erstberatungsgespräch in einem Notariat in Ihrer Nähe.